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Infos Betriebstankstelle

Eigenverbrauchs-/Betriebstankstelle Informationsblatt:

Die Eigenverbrauchstankstelle wird zum betanken betriebseigener Fahrzeuge verwendet und besteht aus dem Abfüllplatz und dem oberirdischen Lagerbehälter.

Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen in den Bundesländern variieren können – Sie werden durch die jeweilige Anlagenverordnung VAwS definiert.

Anforderung an die Lageranlage:

  1. klären Sie daher die Aufstellung immer mit den zuständigen Behörden ab.
    Lagerbehälter mit Prüfzeichen oder bauaufsichtlicher Zulassung, GFK-Behälter bis 2000 Liter einwandig ohne Auffangwanne, jedoch auf flüssigkeitsdichtem Boden mit 1 cm Aufkantung (z.B. R1-Dichtflächenelement), auch als Tankbatterien bis 10000 Liter, andere Behälter doppelwandig oder in einer Auffangwanne.
  2. Bei der Aufstellung im Freien muss der Lagertank dafür zugelassen sein. Bei CUBE-Tanks, GFK-Tanks und doppelwandigen Stahltanks ist dies ggfs. erfüllt; PE-Tanks im Blechmantel nur im Gebäude!
  3. Anfahrschutz, z.B. Leitplanke, große Feldsteine, hohe Schwelle oder Spritzschutzwand beim Abfüllplatz Kompakt.
  4. Automatisches Zapfventil ist erforderlich. Die Ausnahme bei Elektropumpen mit einfachem Absperrhahn auf Tanks bis 1000 Liter gilt nur noch in wenigen Bundesländern.
  5. Fest angeschlossener Befüllstutzen mit Tankwagenkupplung (bei Tanks bis 1000 Liter auch Befüllung mit selbsttätig schließender Zapfpistole des Tankwagens erlaubt).
  6. Zugelassener Grenzwertgeber (ausgenommen Tank bis 1000 Liter und Befüllung gem. 5.).
  7. Eine Hebersicherung an der Pumpe ist erforderlich.
  8. Keine Fachbetriebspflicht bis 10000 Liter Anlagengröße (Ausnahme Bayern, Bremen, Hamburg und Niedersachsen).
  9. Brandschutzbestimmungen (Abstände, Lüftung, Ausführung von Wänden und Türen, etc.) sind einzuhalten.

Abfüllplatz:

  1. Der Abfüllplatz muss ausreichend groß sein:
    Der Wirkbereich des Zapfventils muss abgedeckt sein – mindestens die Schlauchlänge plus 1 m, dieser kann durch Wände oder einem zwangsgeführten Zapfschlauch begrenzt werden.
  2. Bei einem Behältervolumen bis 10000 Liter und Dieselverbrauch bis 40000 Liter (in BaWü bis 100000 Liter) jährlich: a) kein Abscheider erforderlich bei Überdachung des Abfüllplatzes b) vereinfachte Ausführung des Untergrundes, z.B. Abfüllplatz
  3. Tanks bis 2.000 l Fassungsvermögen und einem Dieselverbrauch bis 5.000 l (in BaWü bis 40.000 l/Jahr) benötigen keinen Abscheider und keine Überdachung.
  4. Der Abfüllplatz muss mit Bindemittel und Feuerlöscher ausgestattet sein.

Pflichten des Betreibers:

  1. Anzeigen von Tankstellen mit mehr als 1000 Liter bei der unteren Wasserbehörde.
  2. Baugenehmigung einholen bei Tankstellen mit mehr als 5000 Liter.
  3. Die Bestimmungen können in den einzelnen Bundesländern variieren – Wir empfehlen die Absprache mit den zuständigen Behörden vor der Aufstellung Ihrer Eigenverbrauchstankstelle.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Firma Sirocco GmbH (mobiltanks.de) übernimmt keine Haftung.