Eigenverbrauchs-/Betriebstankstelle Informationsblatt:
Die Eigenverbrauchstankstelle wird zum betanken betriebseigener Fahrzeuge verwendet und besteht aus dem Abfüllplatz und dem oberirdischen Lagerbehälter.
Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen in den Bundesländern variieren können – Sie werden durch die jeweilige Anlagenverordnung VAwS definiert.
Anforderung an die Lageranlage:
- klären Sie daher die Aufstellung immer mit den zuständigen Behörden ab.
Lagerbehälter mit Prüfzeichen oder bauaufsichtlicher Zulassung, GFK-Behälter bis 2000 Liter einwandig ohne Auffangwanne, jedoch auf flüssigkeitsdichtem Boden mit 1 cm Aufkantung (z.B. R1-Dichtflächenelement), auch als Tankbatterien bis 10000 Liter, andere Behälter doppelwandig oder in einer Auffangwanne. - Bei der Aufstellung im Freien muss der Lagertank dafür zugelassen sein. Bei CUBE-Tanks, GFK-Tanks und doppelwandigen Stahltanks ist dies ggfs. erfüllt; PE-Tanks im Blechmantel nur im Gebäude!
- Anfahrschutz, z.B. Leitplanke, große Feldsteine, hohe Schwelle oder Spritzschutzwand beim Abfüllplatz Kompakt.
- Automatisches Zapfventil ist erforderlich. Die Ausnahme bei Elektropumpen mit einfachem Absperrhahn auf Tanks bis 1000 Liter gilt nur noch in wenigen Bundesländern.
- Fest angeschlossener Befüllstutzen mit Tankwagenkupplung (bei Tanks bis 1000 Liter auch Befüllung mit selbsttätig schließender Zapfpistole des Tankwagens erlaubt).
- Zugelassener Grenzwertgeber (ausgenommen Tank bis 1000 Liter und Befüllung gem. 5.).
- Eine Hebersicherung an der Pumpe ist erforderlich.
- Keine Fachbetriebspflicht bis 10000 Liter Anlagengröße (Ausnahme Bayern, Bremen, Hamburg und Niedersachsen).
- Brandschutzbestimmungen (Abstände, Lüftung, Ausführung von Wänden und Türen, etc.) sind einzuhalten.
Abfüllplatz:
- Der Abfüllplatz muss ausreichend groß sein:
Der Wirkbereich des Zapfventils muss abgedeckt sein – mindestens die Schlauchlänge plus 1 m, dieser kann durch Wände oder einem zwangsgeführten Zapfschlauch begrenzt werden. - Bei einem Behältervolumen bis 10000 Liter und Dieselverbrauch bis 40000 Liter (in BaWü bis 100000 Liter) jährlich: a) kein Abscheider erforderlich bei Überdachung des Abfüllplatzes b) vereinfachte Ausführung des Untergrundes, z.B. Abfüllplatz
- Tanks bis 2.000 l Fassungsvermögen und einem Dieselverbrauch bis 5.000 l (in BaWü bis 40.000 l/Jahr) benötigen keinen Abscheider und keine Überdachung.
- Der Abfüllplatz muss mit Bindemittel und Feuerlöscher ausgestattet sein.
Pflichten des Betreibers:
- Anzeigen von Tankstellen mit mehr als 1000 Liter bei der unteren Wasserbehörde.
- Baugenehmigung einholen bei Tankstellen mit mehr als 5000 Liter.
- Die Bestimmungen können in den einzelnen Bundesländern variieren – Wir empfehlen die Absprache mit den zuständigen Behörden vor der Aufstellung Ihrer Eigenverbrauchstankstelle.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Firma Sirocco GmbH (mobiltanks.de) übernimmt keine Haftung.