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Freistellung / Checkliste

Checkliste Freistellung 1.1.3.1 c ADR gemäß Handwerkerregelung 

Erfolgt die Beförderung in Verbindung mit der Haupttätigkeit ?
Erfolgt die Beförderung nicht zur internen oder externen Versorgung (Ausnahme: Beförderung/Mitnahme zum direkten Verbrauch) ?
Die Literanzahl pro Behälter bleibt unter 450L ?
Es werden die Höchstmengen gemäß Absatz 1.1.3.6 des ADR nicht überschritten (1000-Punkte-Regel, Dieselkraftstoff = 1000 Liter netto) ?
Wurde die Ladung ausreichend gesichert ?
Wurden Maßnahmen getroffen, die ein Freiwerden des Inhalts unter normalen Beförderungsbedingungen verhindern ?
Der Behälter und seine Verschlüsse sind dicht und unbeschädigt ?
Es haften keine gefährlichen Rückstände am Behälter ?
Es bestehen keine zusätzlich zu beachtenden Vorschriften ?
Eine Unterweisung wurde vorgenommen ?

(Wird eine der Fragen mit „NEIN“ beantwortet, kann die Freistellung nicht in Anspruch genommen werden)

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Handwerkerregelung Freistellung 1.1.3.1 c ADR

Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung von Gefahrengut

Die Vorschriften des ADR gelten nicht bei Beachtung und Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.1c ADR, d.h.

1. Ein bauartgeprüfter Behälter ist für die Verwendung nicht erforderlich, jedoch ist das Beförderungsvolumen auf max. 450 Liter begrenzt.
2. Den Behälter zu kennzeichnen und zu bezetteln nach ADR oder GHS
3. Ausrüstungen (z.B. Feuerlöscher) und Begleitpapiere (Beförderungspapier) müssen nicht mitgeführt werden

In Verbindung mit der Richtlinie zur Durchführung der Gefahrengut-Verordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiffahrt (RSEB), Absätze 1-5 ergeben sich für die Praxis deutliche Erleichterungen.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Beförderung (Mitnahme) auf direktem Weg zum Einsatzort und direktem Verbrauch erfolgt. Das Abstellen des Behälters am Einsatzort ist nicht erlaubt! Der Kraftstoff muss vor Ort sofort verbraucht/vertankt werden. Nach Beendigung der Tätigkeit muss der direkte Weg zum Ausgangspunkt gewählt werden, eine zwischenzeitliche Ortsveränderung ist nicht erlaubt.

Die Beförderung zur Zwischenversorgung (z.B. die Fahrt zur nächsten Tankstelle) oder zur Verteilung (z.B. die Versorgung mehrerer Einsatzorte) fällt nicht unter diese Freistellung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Firma Sirocco GmbH (mobiltanks.de) übernimmt keine Haftung.